Kuckuck!
Auf der Euro – Schule, wo mich die ARGE zwangsweise zum Bewerbungstraining hingestoppt hat, hatten wir heute beim netten Lehrer Herrn S****** das interessante Unterrichtsthema: „Die wahre Bedeutung von Formulierungen im Arbeitszeugnis“. Als ich ihm mein Arbeitszeugnis von der Bahn zeigte, attestierte er mir alle Chancen, für immer arbeitslos zu bleiben.
Konkret:
- Name und Anschrift oben links sind eigentlich rechtlich unzulässig und bedeuten soviel wie: „Dem haben wir das Arbeitszeugnis nicht persönlich ausgehändigt, sondern nach Hause geschickt, weil wir den so sehr hassen, dass er bei uns Hausverbot hat.“ Wird normalerweise verwendet, wenn einer geklaut hat. Hat mich doch etwas überrascht, da ich nach Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag DURCHAUS ins Verwaltungsgebäude noch reingekommen bin, als noch Gedönskram zu erledigen war. Aber ich bin beruhigt!
- Die Kürze des Zeugnistextes, die fehlende Titelbezeichnung bei den Unterschriften, die Diskrepanz zwischen Ende des Arbeitsverhältnisses und des Unterschriftdatums sowie das fehlende „und viel Erfolg“ in der Dankesformel am Schluß bedeuten: „Das Arbeitsverhältnis endete im Streit. Wir sind froh, dass der weg ist.“ STIMMT, ich bin auch froh, dass ich da weg bin! Der vollständige Briefkopf oben rechts bedeutet: „Wir stehen dazu, man kann uns ruhig bei uns nachfragen.“ Mein Kommentar dazu: nicht nötig, das bestätige ich gerne selbst!
- Die Formulierung: „Seine Arbeitsergebnisse entsprachen im Allgemeinen den Anforderungen.“ bedeutet: „Der hat seine Arbeit so gerade mit Müh’ und Not noch geschafft, hatte aber zu kämpfen.“ STIMMT, deshalb war ich auch bereit, einen Haufen Geld für die Anwältin auszugeben, als die immer mehr von mir verlangt haben. Normalerweise wäre mir das zu teuer!
- Die Formulierung „Herr B******** bewältigte seinen Aufgabenbereich stets zu unserer Zufriedenheit. Sein persönliches Verhalten war zu jeder Zeit einwandfrei.“ Bedeutet: „Der hat so viel gemacht, wie er musste, aber mehr auch nicht.“ STIMMT, ich hatte keinerlei Bock drauf, jenen Kollegen nachzueifern, die die tarifliche Jahresarbeitszeit immer schon Ende November rumhatten (natürlich ohne dafür den Dezember zu Hause bleiben zu dürfen), obwohl meine Vorgesetzten das gerne wollten. Die Ziege wollte auch ’nen langen Schwanz…
Der nette Herr S****** empfahl mir, das Zeugnis nicht mehr Bewerbungen beizufügen, sondern nur noch Kurzbewerbungen (Anschreiben und Lebenslauf) abzuschicken, und das Zeugnis Arbeitgebern nur noch auf Verlangen vorzuzeigen. Ich glaube, ich werde es mir einrahmen und aufhängen, schließlich dokumentiert es jenes Ereignis, mit dem die Zeit, als man noch alles mit mir machen konnte, zu Ende ging.
Hanzel, der KAMPFKOLOSS