Puuh
Da mache ich mir all’ die Jahre Gedanken, dass ich in der Spielbank eine Sperre wegen Spielsucht reingeklatscht kriege (vor allem dann, wenn Jemand vom Personal so merkwürdig hartnäckig nachfragt, ob’s mir denn auch wirklich gut geht), und jetzt, wo ich auf der Homepage von denen wegen der offenen Stelle im Video – Leitstand nachschaue, erfahre ich, dass man
a) die Sperre SELBST BEANTRAGEN muss, was ich natürlich in 99 Jahren nicht machen werde, heiße schließlich nicht Jens. Lieber soll man mir das ALG II streichen (damit komme ich schon zurecht, solange I*** mich nicht verhungern lässt oder rausschmeißt, und genügend Leergut herum liegt) als mir die Hoffnung auf ein besseres Leben MIT Geld und OHNE Arbeit wegzunehmen. Wenn ich die nicht mehr habe, kannst Du gehässiges, schadenfrohes Arschgefick mir beim Springen von der Rheinbrücke zuschauen, vielleicht bin ich dann ja Scheiße gut drauf, und nehme Dich auf meiner letzten Reise als Reisebegleitung mit.
b) kann man, selbst wenn man in einem Zustand geistiger Umnachtung eine Selbstsperre erwirkt hat, nach einem Jahr beantragen, diese wieder aufzuheben.
So macht man sich ohne richtigen Grund aus Unwissenheit unnötig Sorgen. Wie Du weißt, sollen laut Jürgen Höller schon Leute gestorben sein, nur weil sie glaubten, sterben zu müssen, obwohl die angenommene Todesursache in Wirklichkeit gar nicht vorhanden war.
Übrigens steht in der Stellenausschreibung nichts von einer Spielsperre für Mitarbeiter. Müßte ggf. nachfragen, ob es eine gibt.
Hanzel